Beratung
Für eine umfassende Beratung und die Vermittlung von Sprachkursen sind die Fachdienste für Migration und Integration von AWO, Caritas und Diakonie zuständig. Sozialfachkräfte der Stadt Ludwigshafen bieten ebenfalls eine Starthilfe für die Asylsuchenden an.
Ausländerbehörde
Asylsuchende müssen sich bei der Ausländerbehörde melden.
Familiennachzug
Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf öffentliche Sozialleistungen angewiesen ist.
Dies gilt nicht, sofern der Antragstellende als Asylberechtigter oder Flüchtling bereits anerkannt ist. Dann hat er oder sie das Recht, die Familie (Ehegatte und minderjährige ledige Kinder beziehungsweise Eltern, falls er oder sie ledig und minderjährig ist) nach Deutschland zu bringen, wenn er oder sie innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung einen entsprechenden Antrag stellt. Weitere Informationen erhalten Asylsuchende in der Ausländerbehörde.
Freiwillige Ausreise in das Heimatland
Im Falle einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland oder einen Drittstaat, in den der Ausländer/die Ausländerin einreisen darf, stehen vielfältige Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. In Rheinland-Pfalz wurde die „Landesinitiative Rückkehr“ ins Leben gerufen, über die den Rückkehrern Hilfen in Form von finanziellen Beihilfen aber auch Beratungsmöglichkeiten gewährt werden können.
Die „Landesinitiative Rückkehr“ gilt nicht nur für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.
Bei Fragen zu diesen Fördermöglichkeiten setzt man sich am besten mit der Ausländerbehörde in Verbindung und vereinbart einen Gesprächstermin.
Sprechstunden der städtischen Sozialarbeiter
Sozialfachkräfte der Stadt Ludwigshafen bieten ebenfalls eine Starthilfe für die Asylsuchenden an.
Fachdienste für Migration und Integration
Die Fachdienste für Migration und Integration der AWO, der Caritas und der Diakonie bieten Beratungsgespräche für Asylbewerberinnen und Asylbewerber an.
AWO Arbeiterwohlfahrt
Caritas Zentrum Ludwigshafen
Haus der Diakonie Ludwigshafen
Fachdienst Asyl des Jugendamtes
Beratung für Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Ausländer
Queere Flüchtlinge
Homosexuelle, bisexuelle, transsexuelle, transgender und intersexuelle Flüchtlinge werden oftmals nicht nur in ihren Heimatländern verfolgt, sie können in Erst- und Gemeinschaftsunterkünften nach Bekanntwerden ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität oft Anfeindungen, Diskriminierung und Übergriffen durch Mitbewohner und Mitbewohnerinnen und Personal ausgesetzt sein. Wer Diskriminierung erlebt, Hilfe sucht oder Fragen zum Thema hat, kann sich an die Beratungsstelle bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wenden: